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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs) 

SRO Intelligence Services e.K. – Marke FITVYR

Inhaber: Joshua Bez

Meraner Str. 34c

86356 Neusäß

Deutschland

 

Stand: 22. Oktober 2026

 

INHALTSVERZEICHNIS

 

  1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

  2. Vertragspartner und Geschäftsbereiche

  3. Vertragsschluss, Bestellung und Annahme

  4. Vertragssprache und Vertragstext

  5. Produktbeschreibungen, Konfigurationen und Beta-Produkte

  6. Preise, Rabatte und Zahlungsmethoden

  7. Liefergebiet und Versandarten

  8. Lieferzeiten, Vorbestellungen und Lieferprognosen

  9. Großgerätelogistik und Terminvereinbarung

  10. Bordsteinkantenlieferung, Einbringung und Aufbauservice

  11. Wandmontage und Voraussetzungen am Aufstellort

  12. Fehlgeschlagene Zustellungen und Sonderfahrten

  13. Leistungshindernisse und Rücktrittsrechte von FITVYR nach Vertragsschluss

  14. Widerrufsrecht für Verbraucher

  15. Rücksendekosten

  16. Prüfung der Ware, Nutzung und Wertersatz

  17. Originalverpackung und transportsichere Rückgabe

  18. Rückerstattung nach Widerruf

  19. Eigentumsvorbehalt

  20. Transportschäden

  21. Gesetzliche Mängelhaftung

  22. Besondere Regelungen für Unternehmer und gewerbliche Nutzung

  23. Freiwillige Garantien

  24. Verschleißteile und IMBODY-Zugseile

  25. Commercial Care, Wartung und IMBODY Power C

  26. Software, Apps und digitale Funktionen

  27. Kundendienst, Fehleranalyse und Reparatur

  28. Haftung

  29. Abonnements und Dauerschuldverhältnisse

  30. Streitbeilegung

  31. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  32. Ansprechpartner

  33. Schlussbestimmungen

 

1. GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

 

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Waren und Dienstleistungen, die über den Online-Shop von FITVYR (fitvyr.com) geschlossen werden.

 

1.2

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

1.3

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

1.4

Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem überwiegenden Zweck des konkreten Geschäfts und nicht nach der Bezeichnung des bestellten Produkts. Insbesondere wird ein Unternehmer nicht dadurch zum Verbraucher, dass er ein als „Home“, „Home Gym“, „Power S Pro“ oder „Power S Ultimate“ bezeichnetes Produkt bestellt.

 

1.5

Gegenüber Unternehmern wird der Geltung entgegenstehender oder ergänzender Geschäftsbedingungen widersprochen, soweit FITVYR deren Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

 

2. VERTRAGSPARTNER UND GESCHÄFTSBEREICHE

 

2.1

Vertragspartner ist:

SRO Intelligence Services e.K.

Inhaber: Joshua Bez

Meraner Str. 34c

86356 Neusäß

Deutschland

FITVYR ist eine Marke der SRO Intelligence Services e.K.

 

2.2

Damit jede Anfrage in jeder Phase der Bestellung direkt beim zuständigen Team landet, sind die Aufgaben auf drei Geschäftsbereiche desselben Unternehmens aufgeteilt:

  • FITVYR übernimmt Beratung und Verkauf sowie Bestellung, Rechnung, Vertragsfragen und Widerruf (support@fitvyr.de).

  • FITHUB Logistics übernimmt insbesondere Lieferung, Terminvereinbarung, Paketversand, Großgerätelogistik, vereinbarte Einbringung, Aufbau, Sendungsverfolgung und Rücktransport (hello@fithub-log.com).

  • SmartGymDoc bearbeitet nach der Lieferung insbesondere Fragen zur Bedienung, technische Anfragen, Fehleranalysen, Reparaturen, Ersatzteile sowie Garantie- und Gewährleistungsfälle (service@smartgymdoc.de).

 

2.3

FITHUB Logistics und SmartGymDoc sind keine eigenständigen Vertragspartner. Vertragspartner bleibt in allen Fällen die SRO Intelligence Services e.K.; Mitteilungen von FITHUB Logistics und SmartGymDoc erfolgen in deren Namen. Zusätzliche Vertragsverhältnisse entstehen dadurch nicht. Die vollständigen Kontaktdaten finden sich in Abschnitt 32.

 

3. VERTRAGSSCHLUSS, BESTELLUNG UND ANNAHME

 

3.1 Produktdarstellung

Die Darstellung von Produkten im FITVYR-Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot von FITVYR, sondern eine Aufforderung an den Kunden dar, selbst ein verbindliches Vertragsangebot abzugeben.

 

3.2 Bestellung

Mit Betätigung des abschließenden Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren und Leistungen ab. Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Angaben über die im Bestellprozess bereitgestellten Funktionen prüfen und korrigieren.

 

3.3 Eingangsbestätigung

Nach Absenden der Bestellung erhält der Kunde grundsätzlich eine automatisierte elektronische Bestätigung über den Eingang der Bestellung („Bestellung eingegangen“). Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Vertragsangebots und keine Auftragsbestätigung dar. Ein Kaufvertrag ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschlossen.

 

3.4 Annahme durch FITVYR

FITVYR kann das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von fünf Kalendertagen ab Eingang der Bestellung annehmen. Die Annahme erfolgt durch:

  • eine ausdrückliche Auftragsbestätigung durch FITVYR (per E-Mail von support@fitvyr.de) oder

  • den Versand bzw. die Übergabe der bestellten Ware,

wobei der jeweils frühere Zeitpunkt maßgeblich ist. Automatisch erzeugte Eingangsbestätigungen, Rechnungen, Zahlungsautorisierungen oder Mitteilungen eines Zahlungsdienstleisters stellen für sich allein keine Annahme dar.

 

3.5 Prüfung vor Annahme

FITVYR ist vor Annahme insbesondere berechtigt, zu prüfen:

  • Warenverfügbarkeit,

  • Lieferbarkeit,

  • Lieferregion,

  • Großgerätelogistik,

  • Zahlungsstatus,

  • Plausibilität der Bestelldaten,

  • erforderliche Produkt- oder Servicevoraussetzungen,

  • mögliche Preis- oder Systemfehler,

  • objektive Betrugs- oder Missbrauchsindikatoren,

  • gesetzliche oder regulatorische Hindernisse.

Ein Anspruch auf Annahme einer Bestellung besteht nicht, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. FITVYR kann das Angebot innerhalb der Annahmefrist ablehnen.

 

3.6 Nichtannahme

Wird das Angebot nicht innerhalb der Annahmefrist angenommen, ist der Kunde hieran nicht länger gebunden. Bereits endgültig eingegangene Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich über das ursprüngliche Zahlungsmittel rückabgewickelt.

 

3.7 Zahlungsautorisierung

Eine Reservierung, Autorisierung oder technische Belastung eines Zahlungsmittels vor ausdrücklicher Vertragsannahme führt für sich allein nicht zum Vertragsschluss. Soweit technisch möglich, erfolgt die endgültige Belastung erst nach Annahme der Bestellung.

 

4. VERTRAGSSPRACHE UND VERTRAGSTEXT

 

4.1

Vertragssprache ist Deutsch.

 

4.2

FITVYR speichert die für den Vertrag relevanten Bestell- und Vertragsdaten. Der gespeicherte Vertragstext ist für den Kunden nicht zugänglich.

 

4.3

Der Kunde erhält die für seinen Vertrag maßgeblichen Vertragsinformationen einschließlich der jeweils geltenden AGB und Widerrufsinformationen per E-Mail in einer Form, die dauerhaft gespeichert werden kann. Die jeweils aktuellen AGB können unter fitvyr.com/agbs abgerufen und gespeichert werden.

 

5. PRODUKTBESCHREIBUNGEN, KONFIGURATIONEN UND BETA-PRODUKTE

 

5.1

Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die zum Zeitpunkt der Bestellung dargestellte Produktbeschreibung, die gewählte Konfiguration sowie ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften.

 

5.2

Abbildungen dienen der Produktdarstellung. Geringfügige optische oder technisch notwendige Änderungen bleiben zulässig, soweit sie die vereinbarte oder gesetzlich geschuldete Beschaffenheit nicht beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind.

 

5.3 Beta-, Vorserien- und Prototyp-Produkte

Wird ein Produkt ausdrücklich als Beta-, Vorserien- oder Prototyp-Version angeboten, werden bekannte Abweichungen und Einschränkungen vor Vertragsschluss konkret beschrieben. Der Beta- oder Prototypstatus als solcher schließt ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht aus. Soweit gegenüber einem Verbraucher von objektiv zu erwartenden Produkteigenschaften abgewichen werden soll, erfolgt dies nur unter den hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und – soweit erforderlich – durch eine ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung.

 

6. PREISE, RABATTE UND ZAHLUNGSMETHODEN

 

6.1

Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Preise enthalten grundsätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit auf der jeweiligen Produkt- oder Checkout-Seite nichts aufgrund besonderer steuerlicher Gegebenheiten abweichend ausgewiesen wird.

 

6.2

Zusätzliche Versand-, Liefer-, Montage- oder Servicekosten werden vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen.

 

6.3

Verfügbare Zahlungsmethoden ergeben sich aus dem Checkout. Hierzu können insbesondere gehören:

  • Vorkasse,

  • Kreditkarte,

  • SEPA,

  • Klarna Rechnung,

  • Klarna Ratenkauf,

  • Klarna Sofortzahlung sowie

  • weitere im Checkout angebotene Zahlungsmethoden.

 

6.4

Rabatt-, Influencer-, Gutschein- und Aktionscodes können an besondere Bedingungen geknüpft sein. Bei einer Rückabwicklung ist grundsätzlich der vom Kunden tatsächlich gezahlte Betrag maßgeblich. Bei Teilrückabwicklungen können rabattabhängige Mindestbestellwerte oder Bundle-Konditionen nach Maßgabe der jeweiligen Aktion und der gesetzlichen Vorschriften neu berechnet werden.

 

6.5 Hinweise zu einzelnen Zahlungsmethoden

Vorkasse: FITVYR nennt die Bankverbindung in einer gesonderten E-Mail; die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang.

Kreditkarte: Der Kunde gibt seine Kreditkartendaten im Bestellprozess an. Für den Zeitpunkt der Belastung gilt Abschnitt 3.7.

SEPA-Lastschrift: Mit Abgabe der Bestellung erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung wird der Kunde mindestens einen Bankgeschäftstag im Voraus informiert (Prenotification).

Klarna: Zahlungen über Klarna erfolgen in Zusammenarbeit mit der Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden. Die Zahlung erfolgt an Klarna und setzt, soweit im Checkout nichts anderes angegeben ist, eine erfolgreiche Adress- und Bonitätsprüfung voraus. Kauf auf Rechnung und Ratenkauf über Klarna stehen nur Verbrauchern zur Verfügung. Bei Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag 30 Tage nach Versand der Ware und Erhalt der Rechnung fällig; beim Ratenkauf richtet sich die Fälligkeit nach dem Zahlungsplan von Klarna (bis zu 36 Monatsraten). Weitere von Klarna individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen das Rechtsverhältnis des Kunden zu Klarna; weitere Hinweise erhält der Kunde bei der jeweiligen Zahlungsoption im Bestellprozess.

 

6.6 Partnerprogramm und Partnercodes

FITVYR betreibt ein Partnerprogramm (Affiliate-Programm), in dem registrierte Partner eigene Gutschein- oder Rabattcodes erhalten und für Bestellungen, die durch ihre eigenen Werbemaßnahmen zustande kommen, eine Provision. Ein Provisionsanspruch besteht nur für Bestellungen, bei denen der Kunde durch eigene Werbemaßnahmen des Partners auf FITVYR aufmerksam geworden ist. FITVYR prüft in regelmäßigen Abständen, wie Partnercodes verwendet werden. Stellt FITVYR fest, dass ein Partnercode lediglich auf Gutschein-, Rabatt- oder sonstigen Plattformen eingebettet, veröffentlicht oder gestreut wurde, ohne dass der Partner den Kunden durch eigene Werbemaßnahmen gewonnen hat, oder dass ein Partnercode auf andere Weise missbräuchlich verwendet wird, behält sich FITVYR vor, für die betroffenen Bestellungen keine Provision auszuzahlen und die Zusammenarbeit mit dem Partner unverzüglich zu kündigen. Ein vom Kunden im Checkout wirksam eingelöster Code bleibt davon unberührt; für Kunden gilt Abschnitt 6.4.

 

7. LIEFERGEBIET UND VERSANDARTEN

 

7.1

FITVYR liefert entsprechend den veröffentlichten Versandbestimmungen insbesondere nach:

  • Deutschland,

  • Österreich und

  • in die Schweiz.

 

7.2

Sämtliche Lieferungen und Sendungen wickelt der Geschäftsbereich FITHUB Logistics ab. Ein Direktversand durch Hersteller, beauftragte Speditionen oder sonstige Dritte findet nicht statt. Großgeräte werden grundsätzlich durch FITHUB Logistics im Rahmen eigener geplanter Touren mit eigenen Fahrzeugen und Fahrern ausgeliefert. Paketfähige Zubehör-, Ersatz- und Kleinteile werden grundsätzlich über FITHUB Logistics mit einem geeigneten Paketdienstleister versendet, derzeit DHL (Deutschland: DHL Paket bzw. DHL Kleinpaket; Österreich und Schweiz: DHL Paket International). Absender ist FITHUB Logistics. Die Sendungsnummer erhält der Kunde per E-Mail von hello@fithub-log.com. Geht ein Paket auf dem Transportweg verloren, wird die Ware erneut zugesandt.

 

7.3 Zubehör bei offener Gerätelieferung (Beipack)

Bestellungen, die ein Großgerät und Zubehör enthalten, werden zusammen ausgeliefert. Bestellt der Kunde Zubehör nach, während die Lieferung seines Großgerätes noch aussteht, wird dieses Zubehör in Deutschland, Österreich und der Schweiz ohne zusätzliche Versandkosten zusammen mit dem Gerät ausgeliefert. Im Bestellprozess für dieses Zubehör berechnete Versandkosten werden nachträglich erstattet. Die Lieferzeit des nachbestellten Zubehörs richtet sich in diesem Fall nach dem Liefertermin des Gerätes.

 

7.4 Schweiz und Österreich

Lieferungen in die Schweiz erfolgen verzollt und versteuert (DDP). FITVYR berechnet den vollen Bruttobetrag in Euro und übernimmt dafür die schweizerische Einfuhrumsatzsteuer sowie alle übrigen im Rahmen dieser Lieferung geschuldeten Einfuhrabgaben. Bei der Zustellung fallen für den Kunden keine weiteren Kosten an. Die erforderlichen Zollunterlagen erstellt FITHUB Logistics. Lieferungen nach Österreich erfolgen innerhalb der EU und unterliegen keiner Zollabfertigung.

 

7.5 Abholung

Nach vorheriger Absprache ist eine Abholung bei FITHUB Logistics, Flurstraße 65, 86551 Aichach, Deutschland, möglich.

 

7.6

Eine Lieferung an Packstationen erfolgt nicht.

 

7.7 Rechnung und Zustellnachweis

Die Rechnung stellt FITVYR (SRO Intelligence Services e.K.) aus; Fragen zur Rechnung beantwortet support@fitvyr.de. Die Zustellung wird durch FITHUB Logistics dokumentiert (Zustellnachweis, Abschnitt 9.7).

 

8. LIEFERZEITEN, VORBESTELLUNGEN UND LIEFERPROGNOSEN

 

8.1

Soweit kein verbindlicher Liefertermin ausdrücklich vereinbart wurde, stellen Angaben zu Lieferzeiten oder Liefermonaten Prognosen auf Basis des jeweils bekannten Produktions- und Logistikstandes dar.

 

8.2

Dies gilt insbesondere für:

  • Vorbestellungen,

  • internationale Produktion,

  • Containertransporte,

  • Seefracht,

  • Bahntransporte,

  • Zoll- und Hafenabfertigungen.

 

8.3

Verzögerungen aufgrund von Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von FITVYR können die Lieferprognose verändern. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

 

8.4

Verbindlich ist ein ausdrücklich als verbindlich bestätigter Liefertermin.

 

8.5 Lieferzeiten je Marke und Liefermonat

Die voraussichtliche Lieferzeit je Marke ist auf der Seite „Lieferzeiten & Verfügbarkeit“ veröffentlicht. Großgeräte werden in der Regel per Container importiert; der voraussichtliche Liefermonat wird aus der geplanten Ankunft des Containers abgeleitet. Nach Ankunft der Ware im Lager ist mit einer Auslieferung im Rahmen der nächsten Sammeltour in die Region des Kunden innerhalb von etwa 14 Tagen zu rechnen. Diese Angaben sind Prognosen im Sinne von Abschnitt 8.1. Lagernde Paketware wird innerhalb Deutschlands in der Regel innerhalb von 3–7 Werktagen nach Zahlungsfreigabe bzw. Vertragsannahme zugestellt; nach Österreich und in die Schweiz kann der Paketversand entsprechend länger dauern.

 

8.6 Sendungsverfolgung und Statusmitteilungen

Den aktuellen Stand seiner Bestellung kann der Kunde jederzeit in der Sendungsverfolgung unter fithub-log.com/tracking einsehen; erforderlich sind nur die Bestellnummer und die Postleitzahl der Lieferadresse, eine Anmeldung ist nicht nötig. Zu jedem Schritt (Bestellung eingegangen, Ware unterwegs, Ware im Lager, Tour geplant, Termin bestätigt, Fahrer unterwegs, zugestellt bzw. Paket übergeben) erhält der Kunde zusätzlich eine Statusmail von hello@fithub-log.com. Kommt es zu Verzögerungen, wird der Kunde dort und per E-Mail unter Angabe des Grundes informiert. Der Status „Bestellung eingegangen“ in der Sendungsverfolgung stellt keine Annahme im Sinne von Abschnitt 3 dar.

 

9. GROSSGERÄTELOGISTIK UND TERMINVEREINBARUNG

 

9.1

Großgeräte werden grundsätzlich im Rahmen geplanter Sammeltouren ausgeliefert.

 

9.2

Sobald die Ware verfügbar und eine Tour in der jeweiligen Region geplant ist, erfolgt die Terminabstimmung über FITHUB Logistics.

 

9.3

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Terminvereinbarung angemessen mitzuwirken und korrekte Kontaktinformationen bereitzustellen. FITVYR bzw. FITHUB Logistics dürfen zur vertragsbezogenen Lieferkoordination die angegebenen Kommunikationswege, insbesondere E-Mail, Telefon und – bei bereitgestellter Mobilnummer – WhatsApp nutzen.

 

9.4

Der Kunde hat FITVYR vor der Lieferung über relevante örtliche Besonderheiten zu informieren, insbesondere:

  • enge Zufahrten,

  • fehlende Haltemöglichkeiten,

  • Treppen oder Stufen,

  • schmale Türen,

  • enge Treppenhäuser,

  • fehlende oder ungeeignete Aufzüge,

  • geringe Raumhöhen,

  • Baustellen,

  • Zugangsbeschränkungen,

  • Traglastbeschränkungen oder

  • sonstige Hindernisse.

 

9.5 Terminlink

Sobald die Ware im Lager verfügbar und eine Tour in der Region des Kunden geplant ist, erhält der Kunde von FITHUB Logistics (hello@fithub-log.com) per E-Mail einen Terminlink mit Terminvorschlägen oder wird telefonisch kontaktiert. Mit der Bestätigung eines Terminvorschlags ist der Liefertermin vereinbart; der Kunde erhält dazu eine Bestätigung per E-Mail. Der Terminlink ist persönlich und nur für die jeweilige Bestellung gültig.

 

9.6 Ausbleibende Rückmeldung

Reagiert der Kunde nicht auf den Terminlink, unternimmt FITHUB Logistics bis zu drei telefonische Kontaktversuche unter den angegebenen Kontaktdaten und versucht zusätzlich, den Kunden per E-Mail oder WhatsApp zu erreichen. Bleibt auch dies ohne Rückmeldung, ist eine Auslieferung nicht möglich; die Lieferung wird bis zur erfolgreichen Terminabstimmung zurückgestellt.

 

9.7 Empfang und Zustellnachweis

Der Kunde stellt sicher, dass er zum vereinbarten Liefertermin erreichbar ist und die Ware persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person entgegengenommen werden kann. Die Zustellung wird dokumentiert, in der Regel durch Unterschrift des Empfängers und/oder Fotos der übergebenen oder abgestellten Ware. Dieser Zustellnachweis wird bei FITHUB Logistics gespeichert und dient als Beleg der Lieferung.

 

10. BORDSTEINKANTENLIEFERUNG, EINBRINGUNG UND AUFBAUSERVICE

 

10.1

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die geschuldete Lieferung eines Großgerätes bis zur Bordsteinkante bzw. bis zu einem mit dem Lieferfahrzeug sicher erreichbaren Übergabepunkt.

 

10.2

Eine Einbringung in Gebäude, Wohnungen, Keller, Obergeschosse oder andere Räumlichkeiten ist nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine freiwillig vor Ort gewährte Unterstützung begründet keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen. Für eine vereinbarte Einbringung erforderliche Zustimmungen von Vermietern, Eigentümern oder Hausverwaltungen holt der Kunde rechtzeitig ein.

 

10.3

Ein Aufbauservice, eine Montage oder eine Einweisung sind nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich bestellt oder vereinbart wurden.

 

10.4

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, umfasst ein Aufbauservice insbesondere keine:

  • Elektroinstallationen,

  • Netzwerkinstallationen,

  • Maurerarbeiten,

  • Malerarbeiten,

  • statischen Prüfungen,

  • baulichen Veränderungen,

  • Demontage von Möbeln oder Gebäudeteilen.

 

10.5 Umfang eines gebuchten Aufbauservices

Ein gebuchter Aufbauservice umfasst die fachgerechte Montage und Inbetriebnahme des bestellten Hauptgerätes entsprechend den Herstellervorgaben an einem geeigneten Aufstellort sowie eine kurze Funktionsprüfung. Trainingsbänke, Ruderbänke, sonstiges Zubehör und Anbauteile, die nicht fest zum Hauptgerät gehören, werden nur nach gesonderter Vereinbarung aufgebaut. Der Kunde stellt sicher, dass ausreichend Arbeitsfläche vorhanden, der Montagebereich frei zugänglich und ein geeigneter Stromanschluss am Aufstellort vorhanden ist.

 

11. WANDMONTAGE UND VORAUSSETZUNGEN AM AUFSTELLORT

 

11.1

Ist für ein Gerät aufgrund der gewählten Konfiguration eine Wandbefestigung vorgesehen, muss ein geeigneter, ausreichend tragfähiger Untergrund vorhanden sein.

 

11.2

Eine statische Prüfung des Gebäudes oder des Mauerwerks ist nicht Bestandteil eines regulären Aufbauservices.

 

11.3

Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Befestigung, kann die Montage verweigert werden.

 

11.4

Hat der Kunde keinen Aufbauservice bestellt, ist er selbst für eine fachgerechte Installation entsprechend den Hersteller- und Montagevorgaben verantwortlich. Gesetzliche Rechte wegen fehlerhafter Produkte oder fehlerhafter Montageanleitungen bleiben unberührt.

 

12. FEHLGESCHLAGENE ZUSTELLUNGEN UND SONDERFAHRTEN

 

12.1

Kann eine vereinbarte Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, kann die Zustellung auf eine zukünftige reguläre Tour verschoben werden. Hierzu zählen insbesondere:

  • Abwesenheit,

  • Nichterreichbarkeit,

  • unbegründete Annahmeverweigerung,

  • unzutreffende Lieferinformationen,

  • nicht mitgeteilte Zugangshindernisse oder

  • fehlende erforderliche Mitwirkung.

Da Lieferungen im Rahmen von Sammeltransporten erfolgen, kann eine ausgefallene Lieferung in der Regel nicht kurzfristig erneut in bestehende Touren integriert werden.

 

12.2

Auf Wunsch kann – soweit verfügbar – eine gesonderte Sonderanlieferung außerhalb einer regulären Tour vereinbart werden. Hierfür beträgt der derzeitige Aufwand: 2,20 € netto pro gefahrenem Kilometer bzw. gegenüber Verbrauchern derzeit 2,62 € brutto pro gefahrenem Kilometer. Berechnet wird die gesamte Hin- und Rückfahrt zwischen dem Logistikstandort von FITHUB Logistics, Flurstraße 65, 86551 Aichach, und der Lieferadresse. Der Kilometerpreis berücksichtigt die Kosten für Fahrzeug, Kraftstoff, Versicherungen, Maut, Verwaltung sowie die Durchführung der Lieferung durch ein Zwei-Personen-Team.

 

12.3

Soweit diese Kosten als Ersatz eines durch eine fehlgeschlagene Lieferung entstandenen Schadens geltend gemacht werden, bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitere durch eine vom Kunden zu vertretende fehlgeschlagene Zustellung verursachte Mehraufwendungen, insbesondere Lager- oder Rücktransportkosten, können nach den gesetzlichen Vorschriften ersetzt verlangt werden.

 

13. LEISTUNGSHINDERNISSE UND RÜCKTRITTSRECHTE VON FITVYR NACH VERTRAGSSCHLUSS

 

Gesetzliche Rücktritts-, Anfechtungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt. Nach Vertragsschluss kann FITVYR sich insbesondere unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag lösen, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt, insbesondere:

 

13.1 Nichtverfügbarkeit

wenn die Ware trotz eines rechtzeitig abgeschlossenen entsprechenden Beschaffungsgeschäftes ohne Verschulden von FITVYR endgültig nicht verfügbar ist. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert und bereits erhaltene Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

 

13.2 Rechtliche oder behördliche Hindernisse

wenn die Erbringung der geschuldeten Leistung nach Vertragsschluss aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder vergleichbarer Vorgaben rechtlich unzulässig oder unmöglich wird.

 

13.3 Zahlungsverzug

wenn eine fällige Zahlung trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht erfolgt und die gesetzlichen Voraussetzungen eines Rücktritts erfüllt sind.

 

13.4 Fehlende erforderliche Mitwirkung

wenn der Kunde eine zur Vertragsdurchführung zwingend notwendige Mitwirkung trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht erbringt und dadurch die Erfüllung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar wird.

 

13.5 Objektiv unmögliche oder sicherheitswidrige Durchführung

wenn sich erst nach Vertragsschluss herausstellt, dass eine ausdrücklich vereinbarte Einbringung oder Montage aufgrund zuvor nicht erkennbarer oder nicht mitgeteilter örtlicher Gegebenheiten objektiv unmöglich oder sicherheitsrechtlich unvertretbar ist und keine zumutbare vertragsgemäße Alternative besteht. Soweit möglich, erhält der Kunde zuvor Gelegenheit, das Hindernis zu beseitigen oder eine alternative vertragsgemäße Lösung zu vereinbaren.

 

13.6 Fehler

Gesetzliche Rechte wegen Erklärungs-, Eingabe-, Übermittlungs- oder Preisfehlern bleiben unberührt. Ein uneingeschränktes Recht von FITVYR, sich ohne sachlichen Grund von einem bereits geschlossenen Kaufvertrag zu lösen, besteht nicht.

 

14. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

 

14.1

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesonderten Widerrufsbelehrung zu. Unternehmern steht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht zu.

 

14.2

Das gesetzliche Widerrufsrecht ist von einem freiwilligen Test- oder Probetrainingsprogramm zu unterscheiden. FITVYR gewährt kein allgemeines freiwilliges 14-tägiges Home-Trial- oder Probetrainingsprogramm, sofern dies beim konkreten Produkt nicht ausdrücklich zugesagt wird. Kunden, die ein Großgerät vor dem Kauf ausführlich ausprobieren möchten, können nach Verfügbarkeit einen Termin in einem FITVYR-Showroom vereinbaren.

 

14.3 Erklärung des Widerrufs

Der Widerruf ist gegenüber dem Verkäufer zu erklären: SRO Intelligence Services e.K. (FITVYR), Meraner Str. 34c, 86356 Neusäß, Deutschland, E-Mail: support@fitvyr.de. Verbraucher können außerdem die auf fitvyr.com bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion („Vertrag widerrufen“) nutzen.

 

14.4 Abwicklung der Rücksendung

Eine vorherige Anmeldung der Rücksendung bei support@fitvyr.de erleichtert die Abwicklung, ist aber keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts. Die logistische Abwicklung übernimmt FITHUB Logistics: Der Kunde erhält per E-Mail von hello@fithub-log.com ein DHL-Retourenetikett für paketfähige Ware bzw. einen Vorschlag für den Abholtermin eines Großgerätes. Paketfähige Ware ist zu senden an: FITHUB Logistics, Rosenstr. 1, 86495 Eurasburg, Deutschland (nicht an die Firmenanschrift in Neusäß). Großgeräte werden nach Terminvereinbarung durch eine Tour von FITHUB Logistics abgeholt. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung und den Rückerstattungs- und Rückgabebestimmungen.

 

15. RÜCKSENDEKOSTEN

 

Soweit ein Verbraucher ordnungsgemäß über die Kostentragung informiert wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, trägt er die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.

 

15.1 Paketware

Bei Verwendung eines von FITVYR bereitgestellten Rücksendeetiketts gelten derzeit:

  • Deutschland: kostenlos

  • Österreich: 9,00 €

  • Schweiz: 19,00 €

 

15.2 Großgeräte Deutschland und Österreich

Für die durch FITHUB Logistics organisierte Rückholung eines nicht normal paketversandfähigen Großgerätes werden unmittelbare Rücksendekosten in Höhe von 350,00 € pro Großgerät angesetzt.

 

15.3 Großgeräte Schweiz

Für Großgeräte aus der Schweiz werden die unmittelbaren Rücksendekosten derzeit wie folgt geschätzt:

  • Rücktransport: 350,00 €

  • Zoll-/Rückfuhrabwicklung: ca. 160,00 €

Damit werden die unmittelbaren Kosten einer Rückführung aus der Schweiz derzeit auf höchstens etwa 510,00 € pro Großgerät geschätzt. Den voraussichtlichen Betrag der Zoll-/Rückfuhrabwicklung teilt FITHUB Logistics dem Kunden vor der Abholung mit.

 

15.4

Der Kunde kann, soweit organisatorisch und rechtlich möglich, eine geeignete Rückführung auch selbst organisieren. In diesem Fall trägt er die hierbei tatsächlich entstehenden Kosten. Dies gilt entsprechend, wenn paketfähige Ware ohne das bereitgestellte Rücksendeetikett zurückgesandt wird.

 

15.5

Bei berechtigten Mängelansprüchen, einer Falschlieferung oder einem von FITVYR zu vertretenden Transportschaden trägt FITVYR die erforderlichen Rücktransportkosten.

 

15.6

Vom Kunden zu tragende Rücksendekosten werden nach Maßgabe von Abschnitt 18.5 mit der Erstattung verrechnet oder gesondert in Rechnung gestellt.

 

16. PRÜFUNG DER WARE, NUTZUNG UND WERTERSATZ

 

16.1

Ein Verbraucher darf die Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts hinsichtlich Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise prüfen.

 

16.2

Ein gesetzliches Widerrufsrecht ist jedoch kein freiwilliges mehrtägiges Trainings- oder Home-Trial-Programm.

 

16.3

Wertersatz kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen entstehen, wenn ein Wertverlust darauf zurückzuführen ist, dass der Umgang mit der Ware über das zur Prüfung erforderliche Maß hinausgegangen ist.

 

16.4

Ein Wertersatz wird nicht pauschal berechnet. Maßgeblich ist der tatsächlich eingetretene objektive Minderwert. Hierbei kann insbesondere berücksichtigt werden, ob das Produkt anschließend:

  • weiterhin als Neuware,

  • nur noch als B-Ware,

  • nur noch als Gebrauchtware oder

  • erst nach einer kostenpflichtigen Aufbereitung

verwertet werden kann.

 

16.5 Wandmontierte Geräte

Bei wandmontierten Geräten können insbesondere relevant sein:

  • vermeidbare Kratzer,

  • Lackschäden,

  • Reibungs- und Kontaktspuren,

  • Werkzeugspuren,

  • Beschädigungen an Befestigungspunkten,

  • sonstige durch Installation oder Demontage entstandene dauerhafte Schäden.

Der bloße fachgerechte Aufbau begründet nicht automatisch einen Wertersatzanspruch.

 

16.6 Smart Handles und Zubehör

Bei Batteriefächern, Abdeckungen oder Komponenten, die zur ordnungsgemäßen Inbetriebnahme konstruktionsbedingt mit Werkzeug geöffnet werden müssen, sind technisch unvermeidbare Spuren von darüber hinausgehenden vermeidbaren Beschädigungen zu unterscheiden. Kerben, starke Kratzer, Abplatzungen, Hebelspuren oder vergleichbare vermeidbare Beschädigungen können bei der Zustandsbewertung berücksichtigt werden.

 

17. ORIGINALVERPACKUNG UND TRANSPORTSICHERE RÜCKGABE

 

17.1

Die Originalverpackung ist keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts. Bei Großgeräten empfiehlt FITVYR jedoch dringend, sämtliche:

  • Kartonagen,

  • Schutzpolster,

  • Folien,

  • Halterungen und

  • Transportsicherungen

mindestens bis zum Ablauf der Widerrufsfrist aufzubewahren.

 

17.2

Das Verpackungsmaterial verbleibt bei der Lieferung beim Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder Bestandteil der gebuchten Leistung ist.

 

17.3

Die Ware muss für den Rücktransport angemessen und transportsicher vorbereitet werden. Gesetzliche Ansprüche wegen schuldhaft verursachter zusätzlicher Beschädigungen bleiben unberührt.

 

18. RÜCKERSTATTUNG NACH WIDERRUF

 

18.1

Bei einem wirksamen Widerruf gelten die gesetzlichen Rückzahlungsfristen.

 

18.2

FITVYR verwendet grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und dem Kunden hierdurch keine Kosten entstehen.

 

18.3

Bei Zahlung über Klarna erfolgt die Rückabwicklung grundsätzlich über die entsprechende Klarna-Zahlung.

 

18.4

Die Kosten der günstigsten von FITVYR angebotenen Standardlieferung werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erstattet. Zusatzkosten einer vom Kunden gewählten höherpreisigen Lieferart werden nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang erstattet.

 

18.5

Soweit gesetzlich zulässig, können vom Erstattungsbetrag insbesondere berücksichtigt bzw. verrechnet werden:

  • vom Kunden zu tragende unmittelbare Rücksendekosten sowie

  • ein nach den gesetzlichen Voraussetzungen bestehender Anspruch auf Wertersatz.

 

18.6

Über den Eingang einer Rücksendung im Lager informiert FITHUB Logistics per E-Mail von hello@fithub-log.com. Die Erstattung veranlasst FITVYR (SRO Intelligence Services e.K.).

 

19. EIGENTUMSVORBEHALT

 

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von FITVYR bzw. der SRO Intelligence Services e.K. Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.

 

20. TRANSPORTSCHÄDEN

 

20.1

Verbraucher werden gebeten, offensichtliche Transportschäden unmittelbar bei der Lieferung gegenüber dem Fahrer bzw. Zusteller zu dokumentieren und FITHUB Logistics unter hello@fithub-log.com möglichst zeitnah – nach Möglichkeit innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt – mitzuteilen, möglichst mit Fotos der Verpackung und des Schadens.

 

20.2

Eine unterlassene oder verspätete Meldung schränkt gesetzliche Rechte von Verbrauchern nicht ein. Die Meldung ist keine Voraussetzung für die Geltendmachung dieser Rechte, erleichtert aber die Abwicklung und bei Paketsendungen die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber DHL.

 

20.3

Für Unternehmer gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.

 

21. GESETZLICHE MÄNGELHAFTUNG

 

21.1 Verbraucher

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Diese werden durch freiwillige Garantien nicht eingeschränkt.

 

21.2

Keine Sachmängel sind grundsätzlich Erscheinungen, die ausschließlich auf gewöhnlichem nutzungsbedingtem Verschleiß beruhen und nicht auf einem bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Material-, Herstellungs-, Konstruktions- oder sonstigen Mangel.

 

21.3

Gesetzliche Regelungen über Beweislast, Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Verjährung bleiben unberührt.

 

21.4

Mängel nach der Lieferung meldet der Kunde an SmartGymDoc (service@smartgymdoc.de); Einzelheiten zu Fehleranalyse, Reparatur und Geräteaustausch enthält Abschnitt 27.

 

22. BESONDERE REGELUNGEN FÜR UNTERNEHMER UND GEWERBLICHE NUTZUNG

 

22.1 B2B-Rechtsstellung

Erfolgt die Bestellung überwiegend zu gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Zwecken, gelten die für Unternehmer maßgeblichen Vorschriften. Verbraucherspezifische Regelungen, insbesondere das gesetzliche Verbraucher-Widerrufsrecht und besondere Verbrauchsgüterkaufvorschriften, finden dann keine Anwendung.

 

22.2 IMBODY Power S Pro und Power S Ultimate

Ein Unternehmer kann – soweit von FITVYR angeboten – auch ein IMBODY Power S Pro, Power S Ultimate oder ein entsprechendes Bundle für seinen Betrieb erwerben. Der Kauf eines solchen Modells führt nicht zur Anwendung von Verbraucherrechten. Insbesondere besteht bei einem gewerblichen Erwerb kein Anspruch auf Leistungen, Garantien oder Servicebestandteile, die ausdrücklich ausschließlich für Privatkunden bzw. Verbraucher vorgesehen sind.

 

22.3 Kein automatisch enthaltener Wartungsvertrag

Bestellt ein Unternehmer ein Power S Pro oder Power S Ultimate ohne zusätzlichen Commercial-Care- oder Wartungsvertrag, umfasst der Kauf insbesondere nicht automatisch:

  • präventive Wartungen,

  • turnusmäßige Vor-Ort-Inspektionen,

  • kostenlosen regulären Austausch von Verschleißteilen,

  • garantierte Service-Level,

  • priorisierte Reaktionszeiten,

  • kostenlose Wartungsfahrten,

  • Leihgeräte oder

  • sonstige ausschließlich einem Commercial-Care-Paket zugeordnete Leistungen.

Gesetzliche Mängelrechte des Unternehmers hinsichtlich eines bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Sachmangels bleiben hiervon unberührt.

 

22.4 Verjährung gegenüber Unternehmern

Bei neu hergestellten Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern grundsätzlich ein Jahr ab Gefahrübergang, soweit eine solche Verkürzung gesetzlich zulässig ist. Unberührt bleiben insbesondere zwingende gesetzliche Ansprüche, Arglist, ausdrücklich übernommene Garantien sowie Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. Gesetzliche Rückgriffsansprüche bleiben unberührt.

 

22.5 Untersuchungs- und Rügepflicht

Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB.

 

22.6 Service- und Wartungsvertrag für den IMBODY Power C

Nach der Lieferung eines IMBODY Power C bittet SmartGymDoc den Kunden, für das Gerät einen Service- und Wartungsvertrag („Commercial Care“) zu aktivieren. Dieser Vertrag ist nicht Bestandteil des Kaufvertrags und wird gesondert abgeschlossen; Leistungen, Laufzeit, Preise und Kündigung richten sich ausschließlich nach den beim Abschluss bereitgestellten Servicebedingungen (Abschnitte 25.3 und 29). Die gesetzlichen Mängelrechte (Abschnitt 21, gegenüber Unternehmern mit Abschnitt 22.4) bestehen unabhängig davon, ob ein Service- und Wartungsvertrag abgeschlossen wird; sie werden durch ihn weder ersetzt noch eingeschränkt (Abschnitt 25.4). Der Abschluss ist keine Voraussetzung für den Kauf des Geräts oder die Annahme der Bestellung (Abschnitt 25.2).

 

23. FREIWILLIGE GARANTIEN

 

23.1

Freiwillige Garantien gelten ausschließlich, wenn sie für ein konkretes Produkt ausdrücklich angeboten werden. Garantie und gesetzliche Mängelhaftung sind voneinander unabhängig. Die gesetzlichen Mängelrechte werden durch eine freiwillige Garantie nicht eingeschränkt.

 

23.2

Maßgeblich für eine freiwillige Garantie sind die jeweils ausdrücklich bereitgestellten Garantiebedingungen, insbesondere hinsichtlich:

  • Garantiegeber,

  • begünstigtem Personenkreis,

  • abgedeckten Produkten,

  • Dauer,

  • räumlichem Geltungsbereich,

  • abgedeckten Schäden,

  • Ausschlüssen und

  • Verfahren zur Geltendmachung.

Informationen zu freiwilligen Garantien und deren Bedingungen finden sich jeweils beim Produkt im Online-Shop.

 

23.3

Soweit eine freiwillige FITVYR-Garantie ausdrücklich nur für Privatkunden oder private Nutzung angeboten wird, besteht für Unternehmer oder gewerblich eingesetzte Geräte kein Anspruch aus dieser Garantie. Für die separat angebotene 3-Jahre-IMBODY-Garantieverlängerung gelten deren gesonderte Garantiebedingungen.

 

24. VERSCHLEISSTEILE UND IMBODY-ZUGSEILE

 

24.1 Allgemeines

Bauteile, die aufgrund ihrer bestimmungsgemäßen Funktion einer fortlaufenden mechanischen oder chemischen Beanspruchung unterliegen, können Verschleißteile sein. Hierzu zählen je nach Produkt insbesondere:

  • Zugseile,

  • Rollen,

  • Griffe,

  • Polster,

  • Beschichtungen,

  • Gurte,

  • Riemen,

  • Batterien,

  • Akkus und

  • Gummikomponenten.

Gewöhnlicher gebrauchsbedingter Verschleiß stellt für sich genommen keinen Sachmangel dar.

 

24.2 IMBODY-Zugseile – planmäßige Nutzungs- und Austauschgrenze

Für Zugseile der IMBODY-Power-Geräte gilt als planmäßige reguläre Nutzungs- bzw. Austauschgrenze eine kumulierte bewegte Last von 2.000.000 kg. Maßgeblich ist die vom Gerät bzw. durch die Servicediagnostik für die Nutzung ausgewiesene kumulierte bewegte Last. Nach Erreichen dieser Grenze ist ein Austausch der betreffenden Zugseile im Rahmen der regulären Wartung vorgesehen.

 

24.3 Keine Mindesthaltbarkeitsgarantie

Die Grenze von 2.000.000 kg stellt eine planmäßige maximale reguläre Nutzungs-/Austauschgrenze für das Verschleißteil dar und keine Garantie dafür, dass ein Seil ungeachtet seines konkreten Zustands bis exakt zu diesem Wert weiterbetrieben werden darf. Zeigen sich vorher:

  • Ausfransungen,

  • Beschädigungen,

  • ungewöhnlicher Abrieb,

  • Verformungen,

  • auffällige Geräusche oder

  • sonstige sicherheitsrelevante Verschleißanzeichen,

ist die Nutzung zu unterbrechen und das Seil zu prüfen bzw. erforderlichenfalls vorher zu ersetzen.

 

24.4 Nutzung über 2.000.000 kg hinaus

Wird ein Zugseil nach Erreichen der planmäßigen Austauschgrenze von 2.000.000 kg weiter betrieben, stellt ein anschließend eintretender Seilriss nicht allein aufgrund des Risses einen Gewährleistungs- bzw. Mängelfall dar. Soweit der Schaden kausal auf den erreichten bzw. überschrittenen normalen Verschleiß zurückzuführen ist, handelt es sich um einen regulären Verschleißvorgang.

 

24.5 Vorzeitiger Defekt

Tritt ein Seildefekt dagegen aufgrund eines bereits bei Gefahrübergang vorhandenen:

  • Materialfehlers,

  • Herstellungsfehlers,

  • Konstruktionsfehlers,

  • Montagefehlers oder

  • Mangels eines anderen Bauteils

auf, bleiben gesetzliche Mängelrechte unberührt. Ein Defekt vor Erreichen der 2.000.000-kg-Grenze stellt umgekehrt nicht automatisch einen Sachmangel dar; maßgeblich bleibt die konkrete Schadensursache.

 

24.6 Kosten des regulären Austauschs

Der planmäßige Austausch verschlissener Zugseile ist eine Wartungsmaßnahme und keine Mängelbeseitigung. Ohne Wartungs- bzw. Commercial-Care-Vertrag trägt ein gewerblicher Kunde die Kosten regulärer Verschleißteile und deren Austausch selbst, soweit kein gesetzlicher Mängelfall vorliegt. Enthält ein gebuchter Commercial-Care- oder freiwilliger Garantievertrag einen Verschleißteil- oder Kabelersatz, gelten ergänzend die Bedingungen dieses Vertrages.

 

25. COMMERCIAL CARE, WARTUNG UND IMBODY POWER C

 

25.1

Der IMBODY Power C ist für den professionellen und gewerblichen Einsatz vorgesehen.

 

25.2

Der Kauf eines Power C und die Annahme der Bestellung setzen keinen Commercial-Care-Service- und Wartungsvertrag voraus. Das Angebot für diesen Vertrag erhält der Kunde nach der Lieferung von SmartGymDoc (Abschnitt 22.6).

 

25.3

Für Commercial Care gelten die jeweils beim Abschluss veröffentlichten Leistungsumfänge und Preise.

 

25.4

Ein Wartungsvertrag ersetzt keine gesetzlichen Mängelrechte. Ebenso erweitert ein Wartungsvertrag gesetzliche Mängelrechte nur insoweit, wie der jeweilige Tarif ausdrücklich zusätzliche Leistungen vorsieht.

 

25.5

Schäden, die kausal zurückzuführen sind auf:

  • normalen Verschleiß,

  • Weiterbetrieb eines erkennbar beschädigten Bauteils,

  • Weiterbetrieb über eine ausdrücklich festgelegte Verschleiß-/Austauschgrenze,

  • unterlassene erforderliche Wartung,

  • unsachgemäße Nutzung oder

  • eigenmächtige technische Veränderungen,

stellen nicht allein aufgrund ihres Eintritts einen Sachmangel dar. Gesetzliche Rechte wegen eines tatsächlich bestehenden Material-, Herstellungs-, Konstruktions- oder sonstigen Mangels bleiben unberührt.

 

26. SOFTWARE, APPS UND DIGITALE FUNKTIONEN

 

26.1

Einzelne Produkte enthalten digitale Elemente, Software, Apps, Cloud-Dienste, Trainingsbibliotheken, KI-Funktionen oder Drittanbieter-Dienste. Gesetzlich geschuldete Aktualisierungs-, Mängel- und Informationspflichten bleiben unberührt.

 

26.2

Bei technischen Problemen kann es im Rahmen einer angemessenen Nacherfüllung erforderlich sein, zunächst:

  • Updates zu installieren,

  • Konfigurationen zu prüfen,

  • Neustarts durchzuführen,

  • eine Fernwartung durchzuführen oder

  • andere geeignete Diagnosemaßnahmen vorzunehmen.

Ein vorsorglicher Austausch des vollständigen Geräts kann nicht verlangt werden, wenn ein bestehender Mangel im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung vollständig und zumutbar durch eine geeignete Software-, Konfigurations- oder Reparaturmaßnahme beseitigt werden kann.

 

26.3

Änderungen oder Einstellungen von Drittanbieter-Diensten richten sich ergänzend nach den jeweiligen Vertragsbedingungen und zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

 

27. KUNDENDIENST, FEHLERANALYSE UND REPARATUR

 

27.1

Nach der Lieferung ist SmartGymDoc (service@smartgymdoc.de) Ansprechpartner für Bedienung, Störungen, Reparaturen, Ersatzteile sowie Garantie- und Gewährleistungsfälle. Liefert FITHUB Logistics ein Gerät aus, registriert SmartGymDoc das Gerät anhand der bei der Zustellung erfassten Angaben (insbesondere Gerät, Seriennummer und Lieferdatum) automatisch; eine Registrierung durch den Kunden ist nicht erforderlich. Danach erhält der Kunde in der Regel eine Willkommensmail von SmartGymDoc. Bei Problemen hilft der SmartGymDoc-Aufkleber (QR-Code) am Gerät, soweit angebracht, oder die Website www.smartgymdoc.de. Gesetzliche Mängelrechte und Ansprüche aus einer freiwilligen Garantie von FITVYR (Abschnitt 23) hängen weder von der Registrierung noch vom Erhalt der Willkommensmail ab. Welche Daten SmartGymDoc dafür verwendet und wie der Kunde dem widersprechen kann, steht in der Datenschutzerklärung (fitvyr.com/datenschutz).

 

27.2

Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen einer zumutbaren Fehleranalyse angemessen mitzuwirken. Hierzu können insbesondere erforderlich sein:

  • Fehlerbeschreibung,

  • Fehlercodes,

  • Fotos,

  • Videos,

  • Geräteinformationen,

  • Softwareversion,

  • Neustart,

  • Update oder

  • Fernwartung.

Diese Mitwirkungspflicht darf die Durchsetzung gesetzlicher Rechte nicht unzumutbar erschweren.

 

27.3 Bearbeitungszeiten

FITVYR, FITHUB Logistics und SmartGymDoc bemühen sich, Kundenanfragen innerhalb von 1 bis 2 Werktagen zu beantworten. In Einzelfällen, insbesondere bei Rückfragen an Hersteller, Logistikdienstleister oder externe Servicepartner, kann die Bearbeitungszeit abweichen.

 

27.4 Vor-Ort-Service

Vor-Ort-Serviceleistungen, Montagen, Einweisungen oder Reparaturen erfolgen nach gesonderter Vereinbarung über SmartGymDoc. Sofern kein Garantie- oder Gewährleistungsfall vorliegt, können hierfür zusätzliche Kosten entstehen, die vor der Beauftragung mitgeteilt werden.

 

27.5 Geräteaustausch über die Tour

Wird im Garantie- oder Gewährleistungsfall ein Gerät ausgetauscht, liefert FITHUB Logistics das Austauschgerät im Rahmen einer Tour an und nimmt das bisherige Gerät bei diesem Termin mit. Der Kunde hält das bisherige Gerät zum vereinbarten Termin zugänglich und abholbereit.

 

28. HAFTUNG

 

FITVYR haftet unbeschränkt:

  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

  • im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien sowie

  • nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

29. ABONNEMENTS UND DAUERSCHULDVERHÄLTNISSE

 

Für Service-, Wartungs- oder sonstige Dauerschuldverhältnisse gelten die beim Abschluss ausgewiesenen Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Beide Parteien können ein Dauerschuldverhältnis bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Soweit gesetzlich erforderlich, stellt FITVYR Verbrauchern eine elektronische Kündigungsmöglichkeit zur Verfügung.

 

30. STREITBEILEGUNG

 

FITVYR ist bereit, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist derzeit die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Deutschland, www.universalschlichtungsstelle.de.

 

31. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

 

Gegenüber Unternehmern gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der SRO Intelligence Services e.K. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

 

32. ANSPRECHPARTNER

 

Je nach Phase der Bestellung ist ein anderer Geschäftsbereich des Unternehmens zuständig. Vertragspartner bleibt in allen Fällen die SRO Intelligence Services e.K.

 

Beratung, Bestellung, Rechnung, Vertragsfragen und Widerruf:

FITVYR / SRO Intelligence Services e.K.

Meraner Str. 34c

86356 Neusäß

Deutschland

E-Mail: support@fitvyr.de

Telefon: +49 (0) 8208 / 293 00 13

Website: fitvyr.com

Servicezeiten: Montag bis Freitag 09:00 – 19:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern.

 

Lieferung, Terminvereinbarung, Einbringung, Aufbau, Paketversand, Sendungsverfolgung, Transportschäden und Rücktransport:

FITHUB Logistics

E-Mail: hello@fithub-log.com

Telefon: +49 (0) 8208 / 293 00 13

Sendungsverfolgung: fithub-log.com/tracking

Logistikstandort: Flurstraße 65, 86551 Aichach, Deutschland

Rücksendeadresse für Pakete: FITHUB Logistics, Rosenstr. 1, 86495 Eurasburg, Deutschland

 

Technischer Support nach der Lieferung – Bedienung, Störungen, Reparaturen, Ersatzteile sowie Garantie- und Gewährleistungsfälle:

SmartGymDoc

E-Mail: service@smartgymdoc.de

Website: www.smartgymdoc.de (Störung melden, auch über den QR-Aufkleber am Gerät)

Eine Registrierung des Geräts durch den Kunden ist nicht erforderlich (Abschnitt 27.1).

 

FITHUB Logistics und SmartGymDoc handeln im Namen der SRO Intelligence Services e.K.

 

33. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Klausel treten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand: 22. Oktober 2026

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